Suchen Sie nicht Ihren Handwerker - Finden Sie ihn!
 

Der Handwerker kommt

Rechnung

In der heutigen Zeit ist es wichtig, Angebote für diverse Arbeiten der Handwerker einzuholen.
Diese sind detailliert zu erstellen: Material, Stundenlohn oder je nachdem auch Festpreis, eventuell Gerüstgebühren, etc.

Manche Handwerker verlangen für den Anfahrtsweg bereits einen Betrag. Am besten wäre es, wenn mehrere Angebote zum gegenseitigen Vergleich eingeholt werden.

Entscheidet man sich für einen Betrieb und dessen vorliegendem Angebot, so muss der Handwerker dies explizit abrechnen. Außer Mehrarbeit ist hinzugekommen, bzw. Details sind weggefallen. Sollten unvorhergesehene Arbeiten mehr anfallen, dann sollte diese auf jeden Fall vorher mit dem Bauherren abgeklärt werden. Auch in Bezug auf eventuell daraus resultierende Unstimmigkeiten.

Es kommt immer auf die jeweilige Branche an. Beispielsweise wird bei einer Reparatur von Waschmaschinen, einem Trockner, Spülmaschinen und dergleichen überwiegend der Anfahrtsweg berechnet. Bei einigen Betrieben sogar der Abfahrtsweg zusätzlich.
Dieser staffelt sich nach gefahrenen Kilometern. Als so genannter Lohn wird auch überdies die Zeit abgerechnet. Erste Stunde, jede weitere Viertel- oder Halbestunde, usw. wird extra aufgeführt.

Da kommt es vor, dass das Material am wenigsten kostet, aber die Zusatzkosten enorm hoch sind. Auch ist auffällig, dass manche Betriebe mittlerweile Kosten für das Auto aufführen. Es wundert dann nicht, dass die Verbraucher sauer werden und sich nur noch günstige Geräte anschaffen, welche bei Entstehung größerer Reparaturen lieber entsorgt werden.

Da ist es gleich, ob man einen Handwerksbetrieb beauftragt oder den Kundendienst von dem gekauften Artikel in Anspruch nimmt. Letztere versuchen gar nicht mehr lange zu reparieren, sondern bieten an, ein Neugerät zu besorgen.

Die Verbraucherzentralen werden immer öfters mit diesem Phänomen der Abzocke konsultiert. Im Fernsehen werden solche Fälle bei diversen Sendern in letzter Zeit häufig angesprochen und diskutiert. Hier erhält man Tipps, wie man dagegen vorgehen kann.

Wenn bei Prüfung festgestellt wird, dass die Rechnung höher ausfällt, wie im Angebot aufgeführt, dann möglichst einen Restbetrag zurückbehalten und sich darüber beklagen. Erst nach vollständiger Erledigung den fehlenden Betrag überweisen. Bei Erstellung der Rechnung immer darauf achten, dass die Mehrwertsteuer gesondert aufgeführt wird.
Sollten eventuell Mängel an der ausgeführten Arbeit auftreten, möglichst schriftlich den Handwerker informieren und um rasche Beseitigung auffordern.

Nachdem es seit 1. Januar 2006 möglich ist, die reinen Handwerker-Leistungen bei der Einkommensteuer in Anrechnung zu bringen, sollte darauf geachtet werden, dass diese Kosten separat auf der Rechnung aufgeführt werden. Man kann in einem Jahr bis höchstens 600 Euro als Sonderbonus erhalten.

Jedoch müssen diese Rechnungen am Jahresende mit der Einkommensteuer-Abrechnung eingereicht werden. Dies wurde als Gesetz der Regierung  beschlossen. Man möchte damit einen Anreiz geben, Handwerker einzusetzen (also keine Schwarzarbeit). So wird die Wirtschaftlichkeit des Handwerkes gestärkt.

Probleme kann es geben, wenn eventuell ein Notdienst bestellt werden muss. Hier bekommt man kein Angebot im voraus, so dass nicht feststellbar ist, welche Kosten auf einen zukommen. Da muss wohl oder übel bezahlt werden und das nicht zu knapp.