Wissenswertes
Handwerker Innungen
In jedem Bundesland gibt es verschiedene Landesinnungsverbände (LIV), welche die Oberorganisation der einzelnen Innungen darstellt. So gibt es z.B. das Elektrohandwerk mit seinen Mitglieds-Betrieben.
Weiter das Schreinerhandwerk, das Friseurhandwerk, usw. Die Handwerkskammern in jeder größeren Stadt vertreten die gesamten Handwerksbetriebe. Sie sind – genauso wie die Innungen der einzelnen Handwerke – Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig und kann von jedem selbständigen Handwerker erfolgen. Ist man Mitglied in einer Innung oder Handwerkskammer, so muss jeweils ein Beitrag an die Kammer und Innung entrichtet werden.
Denn für die Mitgliedschaft in der Kammer besteht die Pflicht. In der jeweiligen Innung kann nur der entsprechende Handwerks-Beruf vertreten sein, also nicht Schreiner bei Gärtner, usw.
Des weiteren muss die Mitgliedschaft immer an dem Ort sein, wo der Betrieb besteht. Es kann also nicht innerhalb der Bundesländer gewechselt werden. Betriebe, welche die Größe eines Handwerksbetriebes immens überschreiten, können nicht in der Innung aufgenommen werden.
Die Handwerksinnungen wie die Handwerkskammern übernehmen oft gemeinsame Aufgaben, so dass es nicht ausbleibt, dass Überschneidungen erfolgen.
Der Innungsvertreter kümmert sich hauptsächlich um die Lehrlingsausbildung in den jeweiligen Handwerksbetrieben und überwacht die praktischen Aufgaben. So wird auch kontrolliert, ob der Auszubildende nicht als billige Kraft behandelt wird und eventuell gar nicht die richtige Ausbildung erfährt.
Nach der Lehrzeit sitzt von der Innung ein Mitglied im Ausschuss der Prüfungsabnahme des Praktikums, genauso bei der Theorie. Auch in den Berufsschulen wird überprüft, ob der theoretische Teil korrekt gelehrt wird.
Bei Mitgliedschaft in einer Innung fallen oftmals die Prüfungsgebühren niedriger aus.
Die Innungen stellen somit eine gewisse Kontrollfunktion dar. Sie können auch bei Schwierigkeiten in einzelnen Handwerks-Betrieben mit Rat und Tat behilflich sein, denn sie vertreten die Interessen der Selben.
In letzter Zeit nehmen die Aufnahmen in die Handwerkskammern immer mehr zu. Dadurch entscheiden sich etliche Handwerks-Betriebe, aus der Innung auszutreten (um sich den doppelten Beitrag zu sparen). Das ist aber nicht ganz einfach. Denn jede Institution hat ihre Berechtigung und sollte als solche verstanden und unterstützt werden.
Auch vertreten die Innungen die ihnen angeschlossenen Handwerksbetriebe nach außen. Damit besteht ein Recht auf branchenbedingte Rechtsberatung.
Eine Öffentlichkeitsarbeit mit entsprechenden werbewirksamen Aktivitäten wird in den meisten Innungen betrieben und kommt bei den Mitgliedern gut an. Ferner bei den Tarifverhandlungen in der jeweiligen Branche kann man Auskunft und Hilfestellung erhalten.
In den Fachzeitschrift Handwerker-Rundschau sowie in anderen öffentlichen Organen, wie überdies im Internet können die jeweiligen Handwerksbetriebe unter den entsprechenden Innungen aufgeführt und nachgelesen werden.