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Wissenswertes

Berufsausbildung

Im deutschen Handwerk ist es bis dato noch immer üblich, eine durchgehend komplette Berufsausbildung für einen ausgesuchten Handwerksberuf zu erlernen und dabei notwendige, praktische Fertigkeiten seitens des auszubildenden Betriebes zu erhalten.

Ausbildung in einzelnen Bereichen

In der Regel dauert diese Ausbildungszeit drei Jahre. Ferner muss in solch einem Ausbildungsbetrieb ein Meister fungieren, der vor der IHK – Industrie und Handelskammer - seinen Meister-Titel erworben hat. Darauf legen die jeweiligen Innungen ebenfalls gesteigerten Wert.

Der Auszubildende (Azubi) erlernt in solch einem Betrieb die wichtigsten Grundbegriffe, meist schon im ersten Ausbildungsjahr. Ist er lernwillig und interessiert sich für seine Aufgaben, so kann er in kurzer Zeit zusammen mit einem Gesellen relativ vollwertig mitarbeiten.

Der Meister überprüft selbstverständlich, ob der Azubi gewissenhaft und fleißig an seine Aufgaben herantritt. Auch wird auf gute Umgangsformen sowie ein korrektes Erscheinungsbild ein Augenmerk gelegt.
Vor allem im Bezug auf das Zusammentreffen mit den Kunden.

Berufsschule

Ferner muss der Auszubildende 1 – 2 mal die Woche in die Berufsschule gehen, um dort den theoretischen Teil der Ausbildung zu erlernen. In manchen Berufen ist es möglich, eine so genannte Blockschule zu besuchen.
Das heißt, man geht für 4 – 6 Wochen durchgehend in die Schule. Anschließend dann wieder in den Handwerks-Betrieb - im ständigen Wechsel.

Die erworbenen Zeugnisse der Schule müssen dem Lehrherrn vorgelegt werden. Es ist üblich, dass die Azubis Wochenberichte über ihre geleistete Ausbildung und Arbeit verfassen und diese vom Meister gegenzeichnen lassen, um sie wiederum in der Berufsschule vorzulegen.

Es herrscht natürlich in jedem Handwerksbetrieb – Branchen abhängig - eine völlig andere Atmosphäre. Auf die Fachrichtung der Ausbildung kommt es sicherlich zusätzlich noch mit an.
Zum Beispiel bei Friseuren oder Kosmetikern darf direkt im Geschäft mitgearbeitet werden. Relativ rasch auch bei Floristen und Gärtnern. Schlosser und Schreiner müssen erst ausreichende Kenntnisse erwerben. Der Ton auf dem Bau hingegen ist derber als beim Bäcker, usw.

Rechte und Pflichten

Ein altes Sprichwort sagt: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Dies ist den Auszubildenden bewusst und bekannt. Das heißt aber nicht, dass die Lehrlinge ausgenutzt werden dürfen.

Sie können nicht eingesetzt werden, wie z.B. ein Geselle und auf der anderen Seite als Anfänger eingestuft werden. Die Bezahlung – nach Abzügen der Sozialversicherungsbeiträge, etc. – wird vom 1. – 3. Lehrjahr gestaffelt. Die Beträge sind in offiziellen Tabellen größtenteils festgelegt.

Nach der Lehrzeit kommt die Abschlussprüfung vor der IHK. Hat man diese bestanden, darf man sich Geselle nennen. Falls eine sehr gute Abschlussprüfung erreicht wird, besteht oftmals die Möglichkeit, dass man vom Betrieb übernommen wird.
Auch kann eine übergeordnete Auszeichnung (z.B. bei der Innung) erfolgen.

Diese öffnet dann manche Karrieretüre. Im Anschluss kann als Geselle weitergearbeitet werden oder man bildet sich fort (z.B. Meisterschule). Möglichkeiten gibt es viele, u.a. Computer-Kurse belegen, ins Ausland gehen, usw. Hier ist die IHK Ansprechpartner und mit Rat und Tat behilflich.
Dies beinhaltet auch den Werdegang bis hin in die Selbständigkeit.